Beweissicherung zum Erhalt von Gebäuden
Beweissicherungsgutachten für Gebäude vor und nach der Durchführung von gefährdenden Tätigkeiten im Umfeld des Gebäudes.
► Feststellung und Dokumentation des Bestands,
► Feststellung und Dokumentation von vorhandenen Altschäden,
► Ursachenbestimmung von vorhandenen Altschäden,
► Nachbesichtigung der Bestandteile der Beweissicherung,
► Ermittlung aller Schäden und Trennung von Neuschäden und Altschäden,
► Ursachenbestimmung der Neuschäden,
► Kostenermittlung zur Behebung der Neuschäden nach DIN 276,
► Kostenermittlung zur Behebung der Neuschäden an Hand von regionalen Gewerkepreisen.